Häufige Fragen

Bleibt meine Herstellergarantie bei einer Inspektion erhalten?

Ja. Wir führen alle Inspektionen und Wartungsarbeiten streng nach den Vorgaben der jeweiligen Fahrzeughersteller durch. Gemäß der EU-GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) bleibt Ihre volle Herstellergarantie dabei uneingeschränkt erhalten.

Wie oft sollte ich einen Ölwechsel durchführen lassen?

Dies hängt stark vom Fahrzeugmodell, dem verwendeten Öl und Ihrem Fahrprofil ab. Generell empfehlen Hersteller Intervalle zwischen 15.000 und 30.000 Kilometern oder einmal jährlich. Bei viel Kurzstreckenverkehr raten wir zu kürzeren Intervallen, um den Motor optimal zu schützen.

Reparieren Sie auch Elektro- und Hybridfahrzeuge?

Absolut. Unser Personal verfügt über die notwendigen Hochvolt-Schulungen (HV-Schein) und unsere Werkstatt ist mit den spezifischen Werkzeugen und Diagnosegeräten für moderne E-Fahrzeuge ausgestattet.

Bekomme ich vor der Reparatur einen Kostenvoranschlag?

Transparenz ist einer unserer Kernwerte. Nach der Diagnose erstellen wir einen detaillierten Kostenvoranschlag. Erst wenn Sie diesen freigeben, beginnen wir mit der eigentlichen Reparatur. Sollten sich während der Arbeit unvorhergesehene Mängel zeigen, kontaktieren wir Sie umgehend.

Bieten Sie Ersatzwagen an?

Ja, für die Dauer der Reparatur stellen wir Ihnen gerne einen Werkstattersatzwagen zur Verfügung. Bitte geben Sie diesen Wunsch direkt bei der Terminvereinbarung an, damit wir die Verfügbarkeit sicherstellen können.

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